Zivilrecht MateriellR Probleme aus original Examensklausuren

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  • Created on: 18-09-17 16:33
Gefälligkeitsverhältnis und Haftungsbeschränkung
241rn7 1. RBW bestnach Indiz: Grad pers. Nähe; Zweck Tätigk.; gleichw. Entgeltlichk.; wirts.o.R. bedeutung der Tätigk.; drohende Risiken für Gefälligen oder anvertr. Rechtsg. 2. Goa auch (-)Geschäftsübernw. - 3. Ergä Vertragsausl.->Haftungsv.lei FLK
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779 BGB Vergleich/Prozessvergleich
1. BGB Vergleich a. abschluss §§ 145 b. RF: Verändert RV, soweit es strittig war und vom Vergleich erfasst (auch über str. RV hinaus wenn vereinbart) 2. Prozessvergleich a. 145ff + Postulationsfk. b. wie oben + Beendigt Verf./schafft Titel(Inhalt)
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Immobilarsachenrecht:Vormerkungsvss allgemein und § 886,888 BGB
Anspruch auf Beseitigung der Vormerkung: 1. Wirksame Vormerkung?a. vormerkungsf. Anspruch b. Bew. d. Eig. o. einstw. Verf. c.Eintr. Vorm. i Grdb.d.Berechtigung?893,892analg e.Verfbef 185,878 2. Dauerhafte Einrede gegen den gesicherten Anspruch
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Atypische Verträge/Gemischte Verträge
1. Kombinationstheorie: Vertragliche Regelungen die den betreffenden Teil entsprechen 2. Schwerpunktheorie (OLG Köln): Die Regelungne die überwiegenden Charakter ausmachen (sonst allgemeine Regeln §§280,323 etc.)
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Verjährung
Einrede 214 BGB: 1. Verjährungsbeginn a. Regelmäßig (Silvesterverjährung) § 199 I mit schluss des Jahres b. Nicht regelmäßige Verjährung: § 200 mit Entstehung des Anspruchs c) § 201 iVm 197 I Nr. 3-6 Mit Rechtsk. d. Ents. jd n. vor entst. d. Anspruc
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Stückschuld/Gattungsschuld/Vorratsschuld
1. Stückschuld: Gegenstand nach individuellen Merkmalen bestimmt 2. Gattungsschuld § 243: Nach Art und Güte bestimmt 3. Vorratsschuld: Beschr. Gattungsschuld (auf Lager/produktion) ergibt sich aus Vertragsauslegung= Gesamtumstände insb. Zweck desVert
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Positive Pflichtverletzung?
1. Im alten Schuldrecht keine Regelung für Verletzungen durch positives Tun (also trotz mangelfreier Erfüllung) 2. Jetzt geregelt durch §§ 280ff.
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Culpa in contrahendo
1. §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB 2. Anspruch gegen Dritte § 311 III 3. Gerichtet auf Negativinteresse 4. Häufigster Fall: Aufklärungspflichten/Rücksichtnahmepflichten
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Vergeblichen Aufwendungen § 284
1. Nur anstelle von Schadensersatz 2. Aufgrund der Leistung getätigte Aufwendungen (als freiwilliges Vermögensopfer kein Schaden 3. billigerweise Aufwendungen machen (wie § 254/unbilliges Verhältnis zum Wert der Leistung)
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Kausalität § 823 I BGB i.V.m. §§ 249ff.
1. Haftungsbegründend a. Aquivalenz (cond. sine. q. n).; b. Adäquanz: aa. nicht außer aller Wahrscheinlichkeit bb. Möglichkeit des Erfolges nicht unerh. erhöht (obj. nachtr. Progn.) 3. Schutzzweck: Nacht. aus Bereich zu dessen Abwendung Norm erlassen
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Verletzung bei Verfolgung Kausal?
Schutzzweck der Norm: 1. Verfolgungsrecht § 127StPO 229 BGB 2. Verhmkeit zw. Rechtsgut und Risiko 3. Verletzung verfolgungstypische Risikoerhöhung (nicht offener Schnürsenkel)
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Haftungsausfüllende Kausalität: Zurechnungszusammenhang bei physischen oder psychischen Vorschäden?
1. Grds. Konstitution unerheblich: Schädiger muss sein Opfer nehmen wie es ist 2. Anders: ganz außergewöhnliche nicht zu erwartende Umstände: Beinahunfall->Herztod, Auf den Fußtreten: Amputation des unterschenkels
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Notwehr u.a. im Zivilrecht
1. Rechtfgrund: a. § 229 BGB->Einwirkung auf Sache von der Gefahr ausgeht b. § 904 Einwirkung auf Sache von Dritten von der keine Gefahr ausgeht c. § 227 Notwehr nicht Rechtswidrig d. Selbsthilfe: Durchsetzung oder Sicherung eines Ansprucchs
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Nothilfe § 229 ZPO
1.Eigener Anspruch (durchsetzbar) 2. Obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann 3. Gefährdung der Durchsetzung 4. Selbsthilfehandlung a. Wille z. Selbsth. b. Festnahme,wegnahme etc.
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Bereicherungsanspruch bei Minderung? Minderungsausschluss?
1. § 812 I 1 1. Alt iVm § 536 BGB 2. Bei gewerblicher Raummiete möglich: dann kann aber Klage auf Zahlung nach § 812 erhoben werden.
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Weiterfresser Schaden
1. P: Mglgewährl. 2 Jahre (verj.), dann nur § 823 I (drei Jahre)->dort aber Rechtsgutverletzung (-) weil Eigentum schon bei Erhalt Mangelhaft also keine Eigentumsv. 2. Lsg: Iso. des Mangelh. Teils: a. Mangelf Eig. isol. b. Selbst. NUtzb.c.Stoffgleic-
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Kfz-Brieg(ZulB Teil II) Herausgabe ?
§ 985 BGB -> Eigentümer des PKW ist auch Eigentümer des KFZ-Briefes § 952 BGB analog. Herleitung: Vergleichbare Interessenlage->KFZbrief nicht selbstständig gehandelt; Zweck zuwider (sicherung Eigentum); Üblich als Nachweis für Eig. am KFZ
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Abredewidrige Blanketausfüllung
Gem. § 172 II BGB analog muss sich derjenige, der ein blanket aus der Hand gibt ggü einem gutgl. Dritten dies ggn sich gelten lassen. Keine Anfechtungsmöglichkeit § 119.
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Ebay AGB
Keine Einbeziehung weil nicht vom Verkäufer gestellt, aber §§ 133,157 bei Auslegung hinzuzuziehen. z.B. § 10 I Ebay-AGB: Recht zur vorzeitigen Angebotsrücknahme->§ 145 BGB beschränkung der Bindungswirkung: Bedingung keine ber. Rücknahme.
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Vertragsstrafen: selbstständiges/ Unselbstständiges Strafgedinge
1. Selbstständiges SG: Es fehlt an einer durchsetzbaren Hauptforderung (meist daher für gesellschaftliche Handlungen->§138) 2. Vertragsklausel auch in AGB->setzt daher wirksame Hauptverbindlichkeit voraus. Verschulden erforderlich->§340 keine Additio
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Reallast?
1. §§ 1105ff. BGB 2. Inhalt: Wiederkehrende Leistung aus dem Grundstück (Wohnen, Früchte etc.) Reallast (eingetragen im Grundbuch) dient nur der Sicherung des Anspruchs und kann durch Zwangsvollstreckung (§§ 857 VI, 830 ZPO)
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Rügeobliegenheit § 377 HGB
Bei Anwendbarkeit und Verletzung führt zum Ausschluss der Gewährleistung 1. Handelsgeschäft a. § 343 HGB->§1 Eintr. o. Umfang d. Gesch. b. Rüge unverzügl § 377 II->War erkennbar?
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Gutgläubigererwerb im Handelsgeschäft § 366 HGB
1. Prüfung bei erwerb fremd Sach im Handelsgescchäft a. Eigentümer? b. Verfügungsermächtigung § 185 ? c. §§932ff. BGB d. dann § 366 HGB 2. VSS 366: a. Veräußerung/Verpf bew. Sach b. Im Betrieb Handelsgew. c. Guter Gl. bzgl. Verfügbef d. §935(-)
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vertragliches Pfandrecht §§ 1205ff. BGB
§§ 1205-1255 :1. Bestellung a. Besitz mittelbar und unmittelbar b. Gutgläubiger Erwerb von vertraglichem Pfandrecht (+) 2. Rang des Pfandes Chronologisch->Vorrang Erwerb möglich 3. Einreden Verpfänder die des pers. Schuldners + §770
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Eigentumsübergang bei Geldautomaten?
Übereignung § 929 S.1 BGB nur an Berechtigten->Girovertrag; Wirtschaftliches Risiko der unerlaubten Benutzung (EC+Pin) bei Kunden aber keine vertiefung des Unrechts gewollt.
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Verwirkung
1. Zeitmoment 2. Umstandsmoment (lässt die Geltendmachung als Verstoß gegen § 242 erscheinen (Obj betrachtung keine Geltendmachung) 3. Darauf eingerichtet Geltendmachung unzumutbarer Nachteil
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Beweislastverteilung bei Pauschalpreisvereinbarung im Werkvertragsrecht?
(Palandt §633 Rn. 18): Unternehmer(Forderung Vergütung)beweist Vertragsschluss und Vermutungsvss § 633 I. Besteller: muss dann gegenteiliges Beweisen § 633 II. BEI PAUSCHALVEREINBARUNG: Besteller kann substVortra (Ort, Zeit, Höhe)-Best.musswiderlegen
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VSS Unterlassungsanspruch bei ehrenverletzender Äußerung
1. AGL: §§ 823 I, 1004 BGB 2. Bei Rechtswidrigkeit (mit Eingriff zusammen prüfen) Umfassende Interessensabwägung (keine indizierung durch Eingriff) (Meinungsfreiheit/APR abwägung->VHMK. Insbesonder Vorrang APR wenn Formalbeleidigung/Schmähkritik
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Schmerzengeld bei ehrenverletzender Äußerung
1. Begründung grds. Bestehen Schmerzensgeldanspruch a. Sanktionslosigkeit Würde- und Ehrverletzung->Verkümmerung des Rechtsschutzes APR b. einschränkung durch begrenz. auf schwerwieg. PKR-verl. 2. konkreter Fall: (-) öffentlichkeit, einmalig, 1Schimp
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Verzichtsvertrag: § ? Einseitig möglich? Ggf. § 251 ?
§ 397 BGB->Vertrag daher nicht einseitig möglich. Annahme erforderl. -> § 251 erfordert eine manifestation des Annahmewillens (wenn schon kein Zugang der Annahmeerklärung)
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Verortung Problem: unbestimmter Antrag auf Zahlung von Schmerzensgeld?
Problem der Zulässigkeit. § 253 II Nr. 2 ZPO-> z.B. 287 ZPO/ § 253 II BGB: Grundsätzlich für Klage: Schätzungsgrundlage/Ermessenstatsachen mitgeteilt und Größenordnung mitgeteilt
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Anscheinsbeweis (Prima faci)
Erfahrungssätze lässt beweiserleichterung zu indem von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen geschlossen werden darf (Volle Überzeugung des Gerichts ersetzt durch Erfahrungssatz!)->Widerlegen:Atypischer SV
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Schutzpflichten § 241 II beim Gefälligkeitsverhältnis?
Grundsätzlich keine Schutzpflichten, außer der Soziale Kontakt begründet vertragsähnliche Sonderbeziehung (SV ohne Leistungspflicht) Ausnahme->wesentliche Rechtsgüter und Interessen stehen auf dem Spiel
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Unterschied Financeleasing und Operating Leasing
Finanzierungsleasing: Kaufvertrag mit Mietvertraglichen Elementen; Operating Leasing-> Mietvertrag
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1. BGB Vergleich a. abschluss §§ 145 b. RF: Verändert RV, soweit es strittig war und vom Vergleich erfasst (auch über str. RV hinaus wenn vereinbart) 2. Prozessvergleich a. 145ff + Postulationsfk. b. wie oben + Beendigt Verf./schafft Titel(Inhalt)

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