§ 40 ZPO: Bestimmtes Rechtsverhältnis (nicht Rahmen); Nur Vermögensrechtliche Streitigkeiten; Kein Ausschließlicher Gerichtsstand
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VSS der Zuständigkeitsvereinbarung (2)
UNterscheidung nach: 1. Vor und Nach dem Streit 2. Privatleute und Kaufleute. Zwischen Kaufleuten geht immer (38 I); Zwischen Privatleuten geht vor Streit nie! Nach Streit Privatleute ( 38 III Nr. 1)
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Rügelose Einlassung § 39 ZPO
1. Kein Rüge (dur) 2. Verhandlung a) wenn Stellung Sachantrag; Antrag VU; Beteiligung an Erörterung Sach u. Rechtslage; Vergleichsverhandlung; Zustimmung zur Erledigungserklärung->Beachte: Belehrungspflicht § 39 S.2ZPO
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Perpetuatio fori
§ 261 Abs. 3 Nr.2 ZPO: keine Änderung der Zuständigkeit wegen nach Rechtshängigkeit geänderter Umstände
UNterscheidung nach: 1. Vor und Nach dem Streit 2. Privatleute und Kaufleute. Zwischen Kaufleuten geht immer (38 I); Zwischen Privatleuten geht vor Streit nie! Nach Streit Privatleute ( 38 III Nr. 1)
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